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Aus meinem Leben - Zweiter Teil
Author Language Character Set
August Bebel German ISO-8859-1


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Verleumdung, Unwahrheit sei (Stürmischer Beifall), man uns verbieten
wolle, diese Kampfweise an den Pranger zu stellen.

Most erklärte, er wäre um so mehr mit meinem Vorschlag einverstanden, da
die Zeit schon weit vorgeschritten sei. Er nehme an, daß alle mit ihm
einverstanden seien, wenn er erkläre: _Wenn die Reaktion sich
international verbindet, dann muß sich selbstverständlich die Revolution
ebenfalls international verbinden_. (Stürmischer Beifall.) Er schloß:

"Seht wie von Osten hin nach West
So hell die Flamme loht;
Wir halten treu, wir halten fest,
Denn unsre Fahn' ist rot."

Stürmischer, langanhaltender Beifall folgte seinen Worten. Dann ließ ich
über die Resolution abstimmen, die lautete:

"Der Kongreß erklärt seine volle Zustimmung zu der Haltung des
Parteiorgans 'Volksstaat' gegenüber den politischen und sozialen
Fragen des vergangenen Jahres. Insbesondere billigt der Kongreß den
durch den 'Volksstaat' unterhaltenen geistigen Zusammenhang der
deutschen Sozialdemokratie mit der Internationalen
Arbeiterassoziation."

Die Resolution fand einmütige Zustimmung. Die weiteren Verhandlungen des
Kongresses beschäftigten sich mit den inneren Angelegenheiten der
Partei: Bericht des provisorischen Parteiausschusses und der
Kontrollkommission, Anträge über Statutenänderung usw. Der Bericht über
den "Volksstaat" ergab, daß derselbe 4020 Abonnenten und eine Schuld von
1675 Taler hatte. Hierbei ist zu beachten, daß die Gründung der
Lokalblätter an den Orten mit der besten Parteiorganisation notwendig
der Verbreitung des "Volksstaat" sehr hinderlich war. Von diesem
Gesichtspunkt aus betrachtet war der Stand des Blattes ein erfreulicher.
Heinrich Scheu, der in Stuttgart seinen Wohnsitz genommen hatte, dann
aber aus ganz Württemberg ausgewiesen worden war, tadelte scharf die
Liebäugelei unserer Parteigenossen in Württemberg mit der Volkspartei,
was den schlechten Ausfall der Reichstagswahlen für unsere Partei dort
verschuldet habe und überhaupt die Unklarheit in der Partei fördere. Es
wurde ein Antrag der Ronsdorfer Parteigenossen angenommen, lautend: "Bei
den Reichstagswahlen sind nur solche Kandidaten zu unterstützen, die als
Mitglieder unserer Partei eventuell den anderen sozialdemokratischen
Parteien angehören." Weiter wurde auf Antrag Metzner und Josewicz
beschlossen: Der Pariser Kommune unsere Anerkennung ohne Debatte durch
Erheben von den Plätzen auszusprechen. Schließlich beschäftigte man sich
mit der Frage, wie am zweckmäßigsten die Agitation und Organisation
unter den Landarbeitern betrieben werden könne. Auf meinen Antrag
beschloß der Kongreß die Gründung einer Genossenschaftsdruckerei in
Leipzig auf Grund des sächsischen Genossenschaftsgesetzes, das die
beschränkte Hast zuließ. Als Sitz des Parteiausschusses wurde Hamburg,
als Sitz der Kontrollkommission Berlin, als nächster Kongreßort Mainz
gewählt. Nach einem Dank an das Bureau des Kongresses und das Dresdner
Lokalkomitee wurde der in höchst befriedigender Weise verlaufene Kongreß
geschlossen.

Kurz nach dem Dresdener Kongreß wurden die ersten Frauenversammlungen
in Leipzig, Chemnitz usw. abgehalten und bildete sich in Chemnitz die
erste Frauenorganisation. In Berlin gingen Anhänger des Allgemeinen
Deutschen Arbeitervereins in der gleichen Richtung vor.




Die zweite Session des deutschen Reichstags.


Die Session begann im Oktober 1871. Ende desselben stand die erste
Lesung über den Etat für 1872 auf der Tagesordnung. Das Etatsjahr begann
damals mit dem 1. Januar. Die Abgeordneten Lasker und Richter hatten vor
mir gesprochen. Ich polemisierte gegen beide. Der Abgeordnete Lasker
habe früher einmal gegen mich ausgeführt, eine starke Regierung brauche
nicht notwendig reaktionär zu sein. Der Beweis dafür sei aber in
Deutschland geliefert, wo die Regierung stark, das Parlament aber
schwach sei. Alle Beschlüsse des Reichstags, die dem Reichskanzler nicht
paßten, wanderten in den Papierkorb, und seien diese Beschlüsse auch
noch so berechtigt. So werde es auch mit dem Verlangen des Abgeordneten
Richter gehen, der die Abschaffung der Salzsteuer fordere, sobald
Frankreich seine letzte halbe Milliarde Kriegskosten bezahlt habe. Das
werde nach dem Friedensvertrag in zwei Jahren der Fall sein.
Mittlerweile werde aber der Reichskanzler wieder aufs neue dilatorische
Verhandlungen begonnen haben und wir stünden vor einem neuen
Kriege.--Tatsächlich standen wir 1875 nahe vor einem solchen.--Die
Salzsteuer werde nicht abgeschafft werden, weder jetzt noch in zwei
Jahren. Auch werde die gewünschte Ermäßigung des Militäretats nicht
eintreten. Der Abgeordnete Lasker habe unrecht, dem Abgeordneten Greil
vorzuwerfen, es sei eine falsche Auffassung seinerseits, daß man im
Volke geglaubt habe, nach der Gründung des Reiches würden die
Militärlasten vermindert werden. Dieser Glaube sei allerdings vorhanden
gewesen und er sei durch die Liberalen vertreten worden. Diesen
Glauben hätte ich allerdings nie geteilt. Schon die wachsenden
Klassengegensätze, die aus der zunehmenden kapitalistischen Entwicklung
resultierten, würden es verhindern, die stehende Armee zu vermindern,
und darüber hätten auch die Ausführungen des Abgeordneten Lasker keinen
Zweifel gelassen. Es sei aber irrig, wenn Lasker glaube, die stehende
Armee unter allen Umständen als Stütze der bestehenden Ordnung der Dinge
ansehen zu können. Frankreich habe auch eine große Armee gehabt, aber
die Entstehung der Kommune habe diese nicht verhindert. Außerdem
vermehre sich das Proletariat weit rascher, als die stehende Armee
vermehrt werden könne, und außerdem steige mit der Vermehrung der Armee
auch das sozialistische Element in derselben, da das industrielle
Proletariat einen immer größeren Bruchteil derselben bilde. Trotz
alledem würden die Liberalen ihre Hoffnung auf die Armee setzen und jede
Forderung für dieselbe bewilligen.

Am 8. November wurde über einen Antrag Büsing in dritter Lesung
verhandelt, der verlangte, daß in jedem Bundesstaat eine aus Wahlen
hervorgegangene Volksvertretung bestehen müsse. Dieser Antrag war in
zweiter Lesung angenommen worden. Ich erklärte zu demselben, daß ich
heute mit den Konservativen und dem Zentrum gegen den Antrag stimmen
würde, auf die Gefahr hin, daß man wieder von einer Kooperation der
Schwarzen mit den Roten spreche. Früher hätten wir uns gegen
Kompetenzerweiterungen des Bundes ausgesprochen, in der Hoffnung, in den
Mittel- und Kleinstaaten werde man sich etwas freier bewegen können. Das
sei eine Täuschung gewesen, was man zum Beispiel gegen uns in Sachsen
leiste, könnte nicht leicht überboten werden. Wenn daher der
Reichskanzler die gesamten Mittel- und Kleinstaaten in die Tasche
stecken wollte, hätten wir nichts dagegen, mit dem einen würden wir
nachher auch fertig. (Gelächter.) Ich stimmte gegen den Antrag, weil er
inhaltlos sei. Was heiße das: in jedem Bundesstaat müsse eine aus Wahlen
hervorgegangene Vertretung bestehen. Aus welchen Wahlen? Etwa nach dem
Dreiklassenwahlsystem in Preußen? Von den heutigen einzelstaatlichen
Vertretungen als _Volksvertretungen_ zu reden, sei Schwindel. (Gelächter
und große Unruhe.) Man habe davon gesprochen, der Reichskanzler sei seit
1866 konstitutioneller geworden. Das sei nicht wahr. Die liberalen
Parteien seien _nachgiebiger_ geworden, das sei des Pudels Kern. (Große
Unruhe.) Man habe eine Reichsverfassung geschaffen, wie sie reaktionärer
nicht sein könne. (Gelächter.) Das sei Scheinkonstitutionalismus,
nackter Cäsarismus. Der Präsident Simson, der schon lange nervös
geworden war, unterbrach mich und drohte, wenn ich so fortfahren würde,
sich vom Hause autorisieren zu lassen, daß er mir die Fortsetzung der
Rede untersage. (Lebhafte Zustimmung.) Dazu hatte er nach der
Geschäftsordnung keinen Funken Recht. Ich protestierte also gegen seine
Drohung und fuhr fort, auszuführen, daß wenn die mecklenburgische
Verfassung etwa ebenso schlecht sein sollte.... Abermalige Unterbrechung
durch den Präsidenten. Er habe die Grenzen der Redefreiheit weit
gezogen, aber gegen eine Verfassung, unter der wir lebten, so zu reden
wie ich, überschreite alle Grenzen. Er drohte abermals mit der
Wortentziehung. Ich protestierte aufs neue und berief mich darauf, daß
die Opposition--zu der damals auch Simson gehörte--in der preußischen
Konfliktszeit viel schärfer geredet habe als ich heute. Der Präsident
erwiderte, was damals geschehen sei, gehe ihn nichts an, was jetzt
gesagt werden dürfe, bestimme er.

Abermaliger Protest von meiner Seite. Ich charakterisierte dann den
Humbug des Scheinkonstitutionalismus, was eine solche Verfassung für
einen Wert habe? Ich hätte keine Neigung, den paar Dutzend Verfassungen
in Deutschland, die nicht das Papier wert wären, auf dem sie geschrieben
ständen, noch eine neue hinzuzufügen.

Der Präsident geriet abermals in Aufregung. Ob ich mit dieser
Charakterisierung auch die Reichsverfassung gemeint habe? Ich hätte
nicht nötig gehabt, auf diese Frage zu antworten, dennoch erklärte ich,
daß ich allerdings auch die Reichsverfassung mit darunter verstanden
habe. (Große Unruhe.) Darauf erbat sich der Präsident die Ermächtigung
vom Hause, mir das Wort zu entziehen. Die Mehrheit stimmte zu.

Nach mir kam die Parlamentsanstandsdame, der Abgeordnete Lasker, zum
Worte. Ihm zufolge hatten wir im Reichstag und im Reiche das denkbar
höchste Maß von Rede- und Preßfreiheit. Das sei uns alles nicht genug,
wir wollten mit roher Gewalt alles durchsetzen und uns über die Gesetze
stellen. (Ich unterbrach den Redner durch Zurufe, der Präsident verwies
mich zur Ordnung.) Ich sollte nur nicht glauben, daß man eine Armee von
400000 Mann hielte, um meine Bestrebungen zurückzuweisen. Das würden die
Bürger allein besorgen. Er hatte hier hinzugefügt: indem sie uns mit
Knüppeln totschlügen. Diesen Satz hatte er nachher im Stenogramm
gestrichen. Der deutsche Bürger sei weit mutiger als der französische,
ich sei ein Phantast, zu glauben, daß wir unser Ziel erreichen könnten.

Ich nahm am Schlusse der Sitzung zu einer persönlichen Bemerkung das
Wort, um darauf hinzuweisen, daß der Präsident die Beleidigung, ich sei
ein Phantast, nicht gerügt habe. Ich glaubte, der Abgeordnete Lasker sei
mehr Phantast als ich. Geprahlt hätte ich auch nicht, daß das deutsche
Volk hinter uns stehe. Ich wüßte, daß wir noch eine kleine Minderheit
seien, stünde das Volk hinter uns, dann säßen der Abgeordnete Lasker und
seine Freunde nicht in diesem Hause. (Große Heiterkeit.) Des weiteren
habe der Abgeordnete Lasker sich gegen meine Partei Denunziationen
erlaubt. Was er über die Kommune gesagt, darüber würde ich mich mit ihm
ein anderes Mal auseinandersetzen. Der Abgeordnete Wiggers hatte
ebenfalls gegen mich polemisiert. Mit meiner Ablehnung ihres Antrags
spräche ich mich für den bestehenden Zustand in Mecklenburg aus. Ich
antwortete, das sei ein Irrtum, er habe überhört, daß ich mich für die
Annexion von Mecklenburg an Preußen ausgesprochen habe, da sei doch ihm
und seinen Mecklenburger Parteigenossen auf einmal geholfen.
(Heiterkeit.)

Am folgenden Tage nahm ich vor Eintritt in die Tagesordnung zu einer
Erklärung das Wort. Das Haus habe mir gestern auf Verlangen des
Präsidenten im Namen der Ordnung das Wort entzogen. Das Haus habe aber
selbst die Ordnung aufs schwerste verletzt. Ich wies dieses an dem
Wortlaut der Geschäftsordnung nach. Mir hätte nur das Wort entzogen
werden können, nachdem der Präsident mich ausdrücklich zweimal zur
Ordnung gerufen habe. Das sei nicht geschehen. Die vorgekommenen
Unterbrechungen meiner Rede durch den Präsidenten seien keine
Ordnungsrufe gewesen. Er hätte mir deutlich sagen müssen: Ich rufe Sie
zur Ordnung! Nachdem der Präsident die vorgeschriebene Regel nicht
beobachtet habe, sei auch der Beschluß des Hauses vollständig
unberechtigt und deshalb nichtig.

Den Präsidenten brachte mein Einspruch aus dem Gleichgewicht, er wußte
genau, daß er und das Haus ein Unrecht an mir begangen hatten. Er
spitzte jetzt die Frage darauf zu, ob er bei einem Ordnungsruf die
Formel gebrauchen müsse: Ich rufe den Redner zur Ordnung. Er sei nicht
dieser Meinung; sei ich anderer Ansicht, so wolle er den Fall der
Geschäftsordnungskommission überweisen.

Darauf erklärte ich, daß ich meine Auffassung über das Verfahren des
Präsidenten und des Hauses aufrechterhalten müsse. Es läge kein
Ordnungsruf vor, da eine bloße Unterbrechung des Redners durch den
Präsidenten nie als Ordnungsruf gegolten habe. Er möchte die Frage der
Geschäftsordnungskommission überweisen. Dazu erklärte sich Simson
bereit.

Diese Vorgänge hatten großes Aufsehen hervorgerufen und fast die gesamte
Presse trat auf meine Seite. Der Präsident und der Reichstag hätten mir
unrecht getan. Der Reichstag werde nervös und verliere die sachliche
Urteilsfähigkeit, sobald ich spräche, äußerte ein liberales Blatt. Die
"Elberfelder Zeitung" hatte einige Tage vorher geschrieben: Der
Vertretungskörper des deutschen Volks habe bei all seinen Vorzügen doch
die Schwäche, den fremden Tropfen Blut in seinen Adern mit allzu wenig
Geduld zu ertragen. Man solle die Spektakelsucht einzelner
Reichstagsmitglieder durch die engsten gesetzlichen Schranken eindämmen,
aber über die Grenzlinie des gesetzlich Erlaubten soll man nicht ein
Haar breit gehen.... Am Mittwoch seien aber die gesetzlichen Formen ohne
allen Zweifel vom Präsidenten und vom Hause selbst verletzt worden, und
auch heute sei Lasker im Unrecht gewesen.

Als dann der stenographische Bericht über die Sitzung vom 8. November
vorlag, nahm ich abermals vor der Tagesordnung das Wort. Der Abgeordnete
Lasker wollte laut stenographischem Bericht in jener Sitzung gesagt
haben, so würde der redliche und besitzende Bürger mit eigener Macht
sie (uns) niederschlagen. Diese Stelle sei eine Fälschung der Rede; er
habe gesagt: _mit Knüppeln sie totschlagen._ Er, Lasker, werde sich zwar
sehr hüten, an die Spitze der redlichen Bürger, mit einem Knüppel
bewaffnet, sich zu stellen, aber die Aeußerung sei gerade für ihn
interessant, der sich mir gegenüber stets, und auch wieder in der
erwähnten Sitzung, als Vertreter von Anstand und Sitte hingestellt und
im Namen der Zivilisation gegen mich gesprochen habe. Da der
Vizepräsident, der Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst--der spätere
Reichskanzler--, mich unterbrach und mich nicht weiterreden lassen
wollte, kam ich auch mit diesem in Konflikt.

Lasker nahm alsdann das Wort, um in einer Rede voll sittlicher
Entrüstung mich als Ausbund alles Schlechten hinzustellen, gab aber zu,
daß es ihm darum zu tun gewesen sei, seine Worte abzuschwächen. Ich
antwortete, es komme nicht darauf an, was er (Lasker) habe sagen
_wollen,_ sondern was er gesagt _habe,_ und das müsse unter allen
Umständen in den stenographischen Bericht. Ich wandte mich dann gegen
seine Ausführungen über die Kommune, auf die er wieder zu sprechen
gekommen war. Ich verteidigte die Kommune und wies darauf hin, daß jetzt
selbst die liberale Presse eine ganze Reihe angeblicher Schandtaten habe
richtig stellen müssen, deren sie vorher die Kommune beschuldigt habe.
Das Haus wurde wieder nervös, man unterbrach mich und gebrauchte die
stärksten Schimpfworte gegen mich, ohne daß der Präsident ein Wort des
Tadels hatte.

Am 22. November war endlich der große Tag, an dem die Streitfrage
zwischen dem Präsidenten und mir ihre Erledigung finden sollte. Die
Geschäftsordnungskommission hatte sich ihre Aufgabe sehr leicht gemacht.
Der Präsident hatte ihr die Frage unterbreitet, ob er bei einem
Ordnungsruf sagen müsse: ich rufe den Redner zur Ordnung. Der Präsident
hatte auch mich für diese Formel einfangen wollen, indem er mir seinen
Antrag zur Mitunterschrift unterbreiten ließ. Ich verweigerte die
Unterschrift. Die Fragestellung war eine total falsche und ebenso die
Antwort der Kommission, denn der Präsident brauchte nicht gerade die
erwähnte Formel zu gebrauchen, um einen Redner zur Ordnung zu rufen.
Das Mitglied der Fortschrittspartei Klotz-Berlin war Berichterstatter
der Kommission. Gegen die grundfalsche Stellung derselben nahm zunächst
der Zentrumsabgeordnete Greil-Passau das Wort und stellte sich auf meine
Seite. Nach ihm kam der sächsische Generalstaatsanwalt Dr. v. Schwarze
und verteidigte den Beschluß der Kommission. Alsdann kam ich zum Wort.
Ich zerpflückte unbarmherzig den Kommissionsbeschluß. Ich hätte nicht
behauptet, der Präsident müsse unter allen Umständen bei einem
Ordnungsruf die Worte gebrauchen: Ich rufe den Redner zur Ordnung! Er
könne auch sagen: Ich sehe mich genötigt, den Abgeordneten Soundso zur
Ordnung zu rufen! Und so gebe es noch viele Formen. Entscheidend sei,
_daß der Redner und das Haus wisse,_ daß der Ordnungsruf erteilt wurde.
Das sei bei mir nicht der Fall gewesen. Dann zitierte ich aus einer Rede
Simsons vom 10. Februar 1866. Er habe damals geäußert: daß die Freiheit
der Rede gemißbraucht werden könne und häufig gemißbraucht werde, _daß
vielleicht nicht viele unter uns seien, die sich von einem solchen
Vorwurf freisprechen könnten--was ändere das?_ Habe nicht Niebuhr die
Wahrheit ausgesprochen: _Was nicht gemißbraucht werden kann, das taugt
nichts?_ Simson habe in jener Rede die Regierung also angeklagt: _Die
Regierung sei schlechterdings unverträglich mit allem, was der Freiheit
auch nur entfernt ähnlich sehe; sie könnte nicht mit einer freien Presse
regieren; sie könnte nicht regieren ohne Einfluß auf die Zusammensetzung
der Gerichte und sollte dadurch das Ansehen der Justiz im Lande
untergraben werden; sie könnte nicht regieren ohne Beeinflussung der
Wahlen und sollte das Wahlresultat das Gegenteil von dem sein, was im
Volke an Ueberzeugungen lebe; sie könnte nicht regieren mit einer freien
Kommunalverwaltung; sie könnte schließlich nicht regieren mit einem
Hause, in dem durch den Artikel 84 die Redefreiheit walte!_

Ich fragte, wie der Präsident sein Verhalten mir gegenüber mit seiner
Rede vom 10. Februar 1866 in Einklang bringen wolle. Bismarck habe
einmal geäußert: Man muß den Parlamentarismus durch den Parlamentarismus
tot machen. Das Haus sei auf dem besten Wege, durch sein Verhalten mir
gegenüber dieses Wort wahr zu machen. Nach mir kam der Diplomat
Windthorst zum Wort, der einen seiner berühmten Eiertänze aufführte. Die
Geschäftsordnung sei angeblich nicht klar genug; schließlich beantragte
er die Zurückweisung der Angelegenheit an die Kommission, um die
betreffenden Vorschriften einer Revision zu unterziehen. Er schloß: Ich
stimme weder für noch gegen Simson, noch für oder gegen Bebel. Auch die
Redner der Fortschrittspartei, Freiherr v. Hoverbeck und Franz Duncker,
waren weder warm noch kalt. Duncker sprach sich für den Windthorstschen
Antrag aus, Hoverbeck dagegen; er glaubte nichts Besseres tun zu können,
als Steine auf mich zu werfen. Der Antrag Windthorst wurde schließlich
angenommen. Der alte Ziegler war tief ergrimmt über das Schauspiel, das
der Reichstag und speziell seine Partei bot. Sobald der Beschluß gefaßt
worden war, kam Ziegler bebend vor Zorn zu mir an meinen Platz und
sagte: _"Hören Sie, Bebel, wir sind allesamt Sch----, bekommen Sie die
Gewalt in die Hand, so hängen Sie uns samt und sonders an die Laterne."_
Ich versprach ihm mit lachendem Munde, gegebenen Falles seinen
freundlichen Rat zu befolgen. Den Beschluß des Reichstags faßte Simson
als ein Mißtrauensvotum auf. Er legte das Präsidium nieder. Natürlich
wurde er wiedergewählt.

Diese Vorgänge wie überhaupt mein Verhalten in den letzten drei
Sessionen hatten mir eine große Popularität in den Arbeiter- und den
demokratischen Bürgerkreisen verschafft. Letztere gab es damals noch. Es
war zum Beispiel in Berlin eine ziemlich starke Gruppe meist gut
gestellter Bürger, die in Johann Jacoby ihr Ideal sahen und mit uns
sympathisierten. Sie gruppierten sich um Dr. Guido Weiß, den Redakteur
der von ihm vorzüglich geleiteten "Zukunft", eines großen demokratischen
Tageblatts, das die vermögenden Jakobyten--wie wir die speziellen
Anhänger Jacobys kurz nannten--im Jahre 1867 gegründet hatten, aber
wegen zu großer Opfer, die das Blatt erforderte, im Frühjahr 1871
eingehen lassen mußten. Zugehörige dieser Gruppe waren William
Spindler, der Sohn des Gründers des großen Färbereigeschäfts W.
Spindler, van der Leeden, Dr. G. Friedländer, Morten Levy, Dr.
Meierstein, Boas, Dr. Stephani, später Chefredakteur der "Vossischen
Zeitung", und andere. Auch der damals noch sehr junge Franz Mehring, den
ich durch Robert Schweichel hatte kennen gelernt, gehörte zu diesem
Kreis. Blieben Liebknecht und ich über Sonntag in Berlin, so trafen wir
in der Regel mit mehreren der Genannten, unter denen sich auch öfter
Paul Singer befand, in einer Weinstube zusammen. Nach stillschweigender
Uebereinkunft tranken alle einen billigen Moselwein, sogenannten
Kutscher, den Schoppen zu 50 Pfennig. Nachher ging es nicht selten noch
in ein Bierhaus. Meine Leistung im Trinken war allezeit eine minimale,
aber Schweichel, Liebknecht, Guido Weiß, Mehring waren trinkfeste
Mannen. Mehr als einmal gingen wir, doch stets aufrechten Hauptes, nach
Hause, als schon die Sonne hell leuchtend am Himmel stand.

Eine Folge meiner Popularität war, daß ich hofiert und fetiert wurde und
öfter Einladungen zu solennen Mittag- oder Abendessen bei Familien der
Bekannten erhielt. Aber ich war kein großer Freund solcher Einladungen
und ging ihnen so viel als möglich aus dem Wege. So schrieb ich unter
dem 19. November 1871 an meine Frau:

"Für heute Sonntag habe ich mir alle Einladungen vom Halse geschafft,
indem ich rund heraus erklärte, ich sei schon eingeladen, obgleich es
nicht wahr war. Man ist froh, ein paar Stunden wieder Mensch sein zu
können, indem man sich selbst angehört.... Uebrigens hoffe ich, hier
bald loskommen zu können, ich habe das Leben hier sehr satt und sehne
mich zu Euch und nach meiner Häuslichkeit.... Wenn vom Essen und
Trinken das menschliche Glück abhinge, müßte ich hier sehr glücklich
sein, aber ich bin es  nicht."--

Die Vorgänge im Reichstag schlugen noch längere Zeit in der Presse ihre
Wellen. So veröffentlichte die "Augsburger Allgemeine Zeitung"
Uebersichten über die Verhandlungen, in denen es in bezug auf meine
Stellung zum Antrag Büsing sehr wohlwollend hieß:

"Bebel gab wieder Proben seines glänzenden Rednertalents und davon,
daß er ein ganzer Mann ist. Schon weil es wenig bekannt ist, verdient
hervorgehoben zu werden, daß der junge Drechslermeister von Leipzig
sich, obgleich er völlig allein steht, und seine weitgehenden
Ansichten fast einstimmig verdammt und bedauert werden, im Reichstag
eine ganz exzeptionelle Stellung, und bei der Mehrzahl, namentlich
auch bei den Hochkonservativen, achtungsvolle Anerkennung erworben
hat, welche dadurch, daß er seine Mußestunden in Berlin dazu benutzt,
durch Arbeit bei einem Handwerksgenossen den Unterhalt für seine
Familie zu verdienen, nur vermehrt und durch die teilweise ungerechten
Angriffe Laskers nicht beeinträchtigt werden konnte. Bebel bietet
zugleich ein Beispiel der wunderbaren Fügungen der Vorsehung. Wäre er
nicht als Knabe überaus schwächlich gewesen, so würde er als Sohn
eines preußischen Unteroffiziers unzweifelhaft in einem preußischen
Militärwaisenhause erzogen worden und jetzt voraussichtlich
wohldisziplinierter Wachtmeister sein. Nun aber erhielt er seine
Erziehung durch die Wincklersche Stiftung in Wetzlar, und seine
angeborene Begabung und eigener Fleiß machten ihn zum Führer einer,
trotz ihrer beschränkten Zahl nicht ungefährlichen Volkspartei und zu
einem hervorragenden Redner im deutschen Parlament."

Es war selbstverständlich eine _Legende,_ wenn der Berichterstatter mich
in Berlin bei einem Handwerksgenossen den Unterhalt für meine Familie
verdienen ließ. Das war denn doch ein Ding der Unmöglichkeit. Aber diese
Legende machte Schule; ich begegnete ihr eine Reihe Jahre später wieder
in einem Buche über die Sozialdemokratie. So wird oft Geschichte
gemacht. Ich erhielt später noch ähnliche Proben.

*       *       *       *       *

In der Partei ging in dieser Periode die Entwicklung ganz nach Wunsch.
Die gegen die Partei inszenierten Verfolgungen, die schon kräftig
eingesetzt hatten, schadeten ihr nicht, sie nützten ihr. Für jeden, der
im Kampfe unfähig gemacht wurde, traten drei andere an seine Stelle. Zu
den Wundern jener Zeit muß es gerechnet werden, daß die Leipziger
Kreishauptmannschaft die Ausweisung Mosts durch die Leipziger Polizei
aufhob, weil die Begründung für diese Maßregel nicht genüge. Keine
angenehme Sache war es für mich, in den Versammlungen, die ich während
meiner Anwesenheit in Berlin abhielt, in der Regel mich mit einer Anzahl
Agitatoren des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins herumzuschlagen.
Das Verhältnis zwischen uns war trotz des Rücktritts Schweitzers vom
Präsidium unter dessen Nachfolger Hasenclever nicht besser geworden.
Namentlich schlug Hasselmann im "Neuen Sozialdemokrat" einen sehr rohen
Ton an. Als ich im November im Streikverein der Sattler einen Vortrag
hielt, wobei ich zum erstenmal Ignaz Auer kennen lernte, trat unter
Führung Hasselmanns eine ganze Kolonne Redner gegen mich auf, um mich
moralisch zu vernichten. Der Versuch bekam ihnen übel. Als ich dann nach
Schluß der Versammlung mehreren meiner Gegner im Privatgespräch Vorwürfe
machte wegen ihrer perfiden Kampfweise, gaben zwei derselben, Zielowsky
und Finn, wie aus einem Munde zur Antwort: _Sie müßten uns bekämpfen;
denn werde heute eine Einigung der Sozialdemokratie hergestellt,
schreite morgen die Regierung mit aller Macht ein, um die Partei zu
unterdrücken!_ Die beiden waren ahnungsvolle Engel, denn so ungefähr kam
es nachher, als die Einigung verwirklicht wurde. Hasenclever gefiel sich
anfangs als Präsident auch in der Pose Schweitzers. So ließ er sich in
Altona in einer mit zwei Schimmeln bespannten Kutsche eine Ovation
bringen. Er fand aber bald, daß er kein Schweitzer war und zu einer
solchen Rolle nicht paßte.

Im Dezember löste der Polizeidirektor Rüder den sozialdemokratischen
Arbeiterverein in Leipzig wegen Verletzung des Verbindungsverbots auf.
Das Verbot fand anderwärts Nachahmung. Um dieselbe Zeit veröffentlichten
unsere Nürnberger Parteigenossen unter Führung Anton Memmingers einen
Aufruf zur Unterstützung des Philosophen _Feuerbach_, der in großer
Notlage in der Nähe Nürnbergs lebte. Memminger, der infolge lokaler
Streitigkeiten in Nürnberg unmöglich wurde, ist später ganz nach rechts
marschiert; er wurde eine Leuchte des bayerischen Bauernbundes und einer
seiner fanatischsten und geschicktesten Vertreter in der Presse und im
bayerischen Landtag.--

In Sachsen hatten die polizeilichen und gerichtlichen Verfolgungen, die
mit der Gründung bes Deutschen Reiches eine nie vorher gekannte Schärfe
erlangte, eine ganz vortreffliche Stimmung in der Partei hervorgerufen.
Als wir am 9. Januar 1872 in Chemnitz in einer Landesversammlung
zusammentraten, musterten wir 120 Delegierte. Das ganze Land war bis in
die letzten Bezirke vertreten. Ich führte den Vorsitz, Most war
Schriftführer. Beschlossen wurde, für eine gründliche Umgestaltung des
Vereins- und Versammlungsrechtes zu wirken; das allgemeine, gleiche,
direkte und geheime Wahlrecht solle für die Landtags- und Gemeindewahlen
gefordert werden; die Armenunterstützung solle reichsgesetzlich geordnet
und die Kosten durch eine progressive Einkommensteuer aufgebracht
werden. Den gemaßregelten Vereinen und Gewerkschaften wurde empfohlen,
ihre Beschwerden bis in die letzte Instanz zu verfolgen und, falls diese
resultatlos seien, Lokalvereine zu gründen. Ferner wurde die Aufhebung
der Dienstbotenordnung verlangt und den Parteigenossen, die mit
religiösen Ueberzeugungen gebrochen hätten, der Austritt aus der
Landeskirche empfohlen.--

Am 1. Februar 1872 trat Vahlteich seine Festungshaft in Hubertusburg an;
später folgte ihm Karl Hirsch. Mittlerweile wurden aber auch die übrigen
Gefängnisse mit verurteilten Sozialdemokraten besetzt. Einzelne Genossen
waren mit sehr harten Gefängnisstrafen bedacht worden.




Der Leipziger Hochverratsprozeß.


Bei der Eröffnungsfeier des ersten deutschen Reichstags am 23. März 1871
im sogenannten Weißen Saale des königlichen Schlosses zu Berlin trat
Fürst Bismarck an den Abgeordneten v. Schwarze heran mit den Worten:
"Nun, Herr Generalstaatsanwalt, was wird denn aus dem Prozeß Bebel und
Genossen?" Der Angeredete zuckte die Achseln und erwiderte: "Gar nichts
wird.", worauf Bismarck unwillig antwortete: "Dann hätte man die Leute
auch nicht einstecken sollen; jetzt fällt das Odium des Prozesses auf
uns." Wenige Augenblicke nach jenem Vorgang wandte sich der sächsische
Finanzminister v. Friesen, der die Unterhaltung zwischen Bismarck und
Schwarze angehört hatte, an den Abgeordneten Professor Birnbaum,
Vertreter für Leipzig-Land, mit den Worten: "Da hat unser Schwarze eine
große Dummheit gemacht!"

Herr v. Schwarze hatte aber keine Dummheit gemacht, er hatte nur gesagt,
was er als Jurist nach genauer Kenntnis des Inhaltes der Akten sagen
mußte. Schwarze hielt ebenso wie unser Untersuchungsrichter eine
Verurteilung für unmöglich, und Bismarck hatte ganz vergessen, daß
unsere Verhaftung am 17. Dezember 1870 nicht erfolgt war, weil man
irgendwelche Beweise für unsere angebliche Vorbereitung zum Hochverrat
hatte, sondern weil man die Tatsache der Beschlagnahme unserer Briefe
bei dem Braunschweiger Ausschuß benutzen wollte, uns hinter Schloß und
Riegel zu bringen. Uns war sogar mitgeteilt worden, daß Bismarck selbst
vom Hauptquartier aus die Anregung zu unserer Verhaftung gegeben habe.

Die Frühjahrssession des Leipziger Schwurgerichtes war für unsere
Aburteilung bestimmt worden. Der Prozeß sollte Montag den 11. März
seinen Anfang nehmen. Die Aufregung in Leipzig war groß. Seitens der
Behörden rechnete man mit Unruhen. Das veranlaßte uns, an der Spitze des
"Volksstaat" vom 6. und 9. März folgende Aufforderung zu
veröffentlichen:

"_An unsere Parteigenossen!_

Wie Ihr wißt, beginnen Montag den 11. März die
Schwurgerichtsverhandlungen in dem Hochverratsprozeß gegen uns. Viele
von Euch werden denselben beiwohnen wollen. Dies veranlaßt uns, die
dringende Aufforderung an Euch zu richten, weder durch Zeichen des
Beifalls noch des Mißfallens die Verhandlungen zu unterbrechen.
Geschehe was da wolle, verhaltet Euch ruhig. Mag unsere Gegnerschaft
durch bübische Hetzartikel oder durch bezahlte Agents provocateurs
Euch zu reizen suchen, macht diese perfiden Machinationen zuschanden.
Die Abrechnung wird nicht ausbleiben.

Leipzig, den 3. März 1872.

Bebel, Liebknecht, Hepner."

Diese Mahnung war nicht überflüssig. In der Furcht, es werde unsere
Verurteilung mißlingen, hielten es die Brockhaussche "Deutsche
Allgemeine Zeitung", das "Leipziger Tageblatt" und die von Dr. Hans Blum
redigierten "Grenzboten" für ihre vornehmste Aufgabe, durch Hetzartikel,
die man den Geschworenen zustellte, diese gegen uns einzunehmen. Ebenso
wurde in den verschiedensten Formen persönlich auf diese eingewirkt.

Es kann nicht meine Aufgabe sein, den Verlauf des Prozesses, der
vierzehn Verhandlungstage in Anspruch nahm, in seinen Einzelheiten
darzulegen. Das Anklagematerial bildete unsere gesamte agitatorische
Tätigkeit in Vereinen, Versammlungen, Artikeln und Broschüren nebst
einer Anzahl Briefe, die bei dem Braunschweiger Ausschuß gefunden worden
waren. Außerdem wurde aber auch fast die ganze bis dahin in deutscher
Sprache erschienene sozialistische Broschürenliteratur als belastend
herangezogen, auch wenn wir an deren Verfasserschaft und Verbreitung gar
nicht beteiligt waren, wie zum Beispiel bei dem Kommunistischen
Manifest. Auch eine Broschüre des bürgerlichen Republikaners Karl
Heinzen, betitelt: "Ein europäischer Soldat an seine Kameraden", mußte
als Belastungsmaterial dienen, obgleich bis zur Prozeßverhandlung keiner
von uns von der Existenz der Broschüre etwas wußte. Dieselbe war im
Archiv des Parteiausschusses in einem Exemplar gefunden worden. Das
Belastungsmaterial ließ also an _Quantität_ nichts zu wünschen übrig, um
so schlimmer stand es mit der _Qualität,_ wie wir das wiederholt während
der Verhandlungen hervorhoben.

Unsere Reichstagsreden konnten auf Grund der Verfassung nicht unter
Anklage gestellt werden, es sorgte aber die Leipziger liberale Presse
dafür, daß die schärfsten Stellen aus denselben den Geschworenen bekannt
wurden.

Als Belastungszeugen hatte die Staatsanwaltschaft eine Anzahl Herren aus
Plauen im Vogtland geladen, die in den beiden Versammlungen anwesend
gewesen waren, die ich Frühjahr 1870 dort gegen Dr. Max Hirsch
abgehalten hatte. Der Inhalt jener Reden, die damals wegen Inkrafttreten
des deutschen Strafgesetzbuchs nicht mehr verfolgt werden konnten, und
ebenso die Liebknechtsche Rede "Ueber die politische Stellung der
Sozialdemokratie", wegen deren er 1869 in Berlin _in contumaciam_ zu
mehreren Monaten Gefängnis verurteilt worden war, wurden jetzt ebenfalls
als Material für den Hochverratsprozeß verwendet. Die Belastungszeugen
waren der Obergendarm aus Plauen, der meine Versammlungen überwacht
hatte, ferner der Vorsitzende einer derselben, Rechtsanwalt Kirbach, ein
Redakteur, ein Oberlehrer und der Einberufer der Versammlungen. Als
Entlastungszeugen hatten wir Bracke und Spier laden lassen, die alsdann
dem Prozeß bis zu seinem Schlußakt beiwohnten.

Präsident des Schwurgerichts war ein Herr v. Mücke,
Bezirksgerichtsdirektor in Bautzen. Herr v. Mücke war im Gegensatz zu
seinem Namen ein herkulisch gebauter Mann, der Hände wie ein Fleischer
und eine so niedere Stirne besaß, daß man sich erstaunt fragte, wo in
jenem Kopf das Gehirn sitze. Offenbar hatte der Justizminister Abeken
sich als Präsident des Schwurgerichts den beschränktesten Kopf
ausgesucht, den es unter den Gerichtsdirektoren in Sachsen gab. Will man
in einem politischen Prozeß um jeden Preis eine Verurteilung
herbeiführen, so empfiehlt sich, als Leiter eines solchen entweder einen
gewissenlosen Streber--ein solcher scheint zu jener Zeit in Sachsen
nicht vorhanden gewesen zu sein--oder einen beschränkten Kopf
auszuwählen, der sich leicht beeinflussen läßt. Herr v. Mücke war seiner
Aufgabe in keiner Weise gewachsen, weder beherrschte er das sehr
umfängliche Aktenmaterial, noch besaß er das Maß von Unparteilichkeit
und Ruhe, das erste Voraussetzung für den Leiter einer solchen
Verhandlung ist. Auch war ihm bis dahin offenbar der Sozialismus ein mit
sieben Siegeln verschlossenes Buch. Es stimmte oft sehr heiter und
blamierte ihn gründlich, wenn er über unsere Ausführungen ganz aufgeregt
wurde, Sinn und Tragweite derselben nicht verstehen konnte und dann in
die Rolle fiel, uns widerlegen zu wollen, wozu er ganz und gar unfähig
war und auch kein Recht hatte. Man konnte ihn naiv bis zur
Bewußtlosigkeit nennen.

Unsere Verteidigung hatten die Rechtsanwälte Otto und Bernhard Freytag
übernommen, die bei ihnen in den besten Händen lag. Beide machten durch
ihre Kreuz- und Querfragen dem Präsidenten, der diese Fragen oft nicht
verstand oder ihre Tragweite nicht übersah, das Leben sauer.

Unter den Geschworenen waren sechs Kaufleute, davon drei aus Leipzig,
ein Rittergutsbesitzer, ein Oberförster und einige Gutsbesitzer. Die
Verhandlungen waren für Leipzig eine Sensation. Tag für Tag war der
geräumige Verhandlungssaal überfüllt mit Zuhörern aus allen Ständen.
Mehrere Male waren auch der Justizminister und der Generalstaatsanwalt
anwesend. Und da alle größeren Blätter Deutschlands ausführliche
Berichte brachten und ihre Leser jetzt zum erstenmal zu hören bekamen,
was der Sozialismus sei und was die Sozialisten erstrebten--soweit dies
bei Zeitungsberichten möglich ist--, wirkten die Verhandlungen eminent
agitatorisch. Dafür sorgten natürlich auch wir durch unsere Haltung,
namentlich Liebknecht, der der eigentliche Führer des Prozesses wurde.
An allerlei kleinen dramatischen Szenen fehlte es auch nicht. So wenn
der Präsident durch ungeschickte Fragen und Bemerkungen von Liebknecht
gehörig auf den Sand gesetzt wurde, oder ich bei der Frage, was ich zu
dem Kommunistischen Manifest zu sagen habe, antwortete: ich sei damals,
als dasselbe erschienen sei, kaum acht Jahre alt gewesen, oder Hepner
wiederholt antworten mußte: er sei überhaupt noch nicht geboren gewesen,
als dieses oder jenes Aktenstück erschien.

Die Beeinflussung der Geschworenen wurde Tag für Tag von unseren Gegnern
dadurch versucht, daß sie dieselben in der Restauration aufsuchten, in
der die meisten von ihnen allabendlich zusammenkamen. Alsdann wurden die
Vorgänge des Tages besprochen und entsprechend auszunutzen versucht. So
äußerte zum Beispiel eines Abends ein Appellationsgerichtsrat Müller:
"Denken Sie sich, meine Herren, mir träumte verflossene Nacht, Bebel sei
freigesprochen worden, da habe ich mich aber geärgert." Er schien
anzunehmen, man wolle nur Liebknecht verurteilen. Für die Qualität
einzelner Geschworener war auch folgender Vorgang bezeichnend: Eines
Tages trifft einer unserer Rechtsanwälte einen der Geschworenen auf der
Straße und fragt ihn, ob er sich wohl ein klares Bild von dem Inhalt
der vorgetragenen Aktenstücke machen könne? Worauf dieser antwortete:
"Herr Advokat, offen gesagt, wenn ich nicht zeitweilig eine Prise nähm',
schlief' ich ein." Nun wurden wir schließlich mit acht gegen vier
Stimmen verurteilt, mehr als sieben Stimmen verlangte das Gesetz für
einen Schuldigspruch, und es war die Stimme dieses Herrn, die das
Schuldig bewirkte.

Am dreizehnten Verhandlungstag begannen unter enormem Zudrang des
Publikums die Plädoyers, nachdem die Fragen für die Geschworenen
formuliert worden waren. Der öffentliche Ankläger schloß seine Rede mit
den Worten: Wenn Sie die beiden Angeklagten nicht verurteilen--von
Hepner sprach er nicht, er gab ihn preis--, dann sanktionieren Sie für
immer den Hochverrat!

Zunächst antwortete Rechtsanwalt Otto Freytag, der damit begann, zu
erklären, er habe trotz einer dreiviertelstündigen Pause, die zwischen
der Anklagerede des Staatsanwaltes und seiner Rede lag, sich noch immer
nicht von dem Erstaunen erholt, das bei ihm die Begründung der Anklage
hervorgerufen habe. Nach einer mehrstündigen vorzüglichen Rede, in der
er die Anklage gründlich zerzauste, beantragte er unsere Freisprechung.
Am nächsten Morgen nahm Rechtsanwalt Bernhard Freytag das Wort. Auch er
blieb an oratorischer und juristischer Gewandtheit nicht hinter seinem
Bruder zurück. Nach zirka drei Stunden schloß er mit den Worten an die
Geschworenen: Bejahen Sie die Fragen, so schaffen und sanktionieren Sie
in Sachsen einen rechtlosen Zustand. Wegen dieser Worte kam es zwischen
ihm und dem Präsidenten zu einer heftigen Auseinandersetzung. Der
Präsident hatte diese Worte gerügt.

Nach dem Schlußwort des Staatsanwaltes nahm noch einmal Otto Freytag das
Wort, dagegen erklärte sein Bruder, daß, nachdem der Staatsanwalt auf
seine Frage: worin "das bestimmte Unternehmen" bestehe, dessen er uns
anklage, nicht geantwortet habe, er bei der eigentümlichen Disziplin,
die in diesem Saale herrsche, auf weitere Auseinandersetzungen
verzichte. Eine Erklärung, der wir uns anschlossen. So ging die
Verhandlung einen Tag früher zu Ende, als erwartet worden war. Bei der
"Rechtsbelehrung" der Geschworenen durch den Präsidenten kam es
abermals zwischen diesem und unseren Verteidigern zu lebhaften
Auseinandersetzungen; sie wollten die "Rechtsbelehrung" desselben, weil
von falschen Voraussetzungen ausgehend, nicht gelten lassen. Beide
meldeten schon im voraus die Nichtigkeitsbeschwerde an.

Nach mehr als zweieinhalbstündiger Beratung verkündeten die
Geschworenen, daß sie Liebknecht und mich der Vorbereitung zum
Hochverrat schuldig befunden, Hepner freigesprochen hätten. Der
Staatsanwalt beantragte hierauf gegen uns eine Höchststrafe von zwei
Jahren Festung, weil die Vorbereitungshandlungen noch entfernte gewesen
seien, gegen Hepner beantragte er Freisprechung. Der Gerichtshof
erkannte demgemäß gegen Liebknecht und mich unter Anrechnung von zwei
Monaten Untersuchungshaft.

Unsere Parteigenossen waren über das Urteil höchst aufgebracht. Mich
packte der Galgenhumor: "Wißt ihr was", äußerte ich zu den Verteidigern
und Mitangeklagten nach Schluß der Verhandlung, "wir gehen heute abend
dem Urteil zum Trotz in Auerbachs Keller (berühmt geworden durch die
Kellerszene in Goethes Faust) und trinken eine Flasche Wein." "Das tun
wir", erklärte Otto Freytag, "und wir (er und sein Bruder) bezahlen die
Zeche."

Unsere Frauen, die uns mit lautem Weinen empfingen, waren freilich von
diesem Vorschlag sehr wenig erbaut. Es sei eine Frivolität, dergleichen
zu tun, wir seien schreckliche Männer. Aber sie waren tapfer und gingen
schließlich mit. Auch Bracke mit seiner jungen, liebenswürdigen Frau,
die ihn nach Leipzig begleitet hatte, und Spier waren bei der Partie.
Meine Frau war noch vor der Verurteilung durch unseren Hausarzt in etwas
eigentümlicher Weise getröstet worden. "Frau Bebel", hatte er zu ihr
gesagt, "wird Ihr Mann zu einem Jahre Festung verurteilt, so seien Sie
froh, er braucht sehr dringend Ruhe."

Am 27. März, dem Tage, an dem wir die Entscheidungsgründe des
Gerichtshofs erhalten hatten, erließen Liebknecht und ich im
"Volksstaat" eine kurze Ansprache "An die Parteigenossen", in der wir
sie aufforderten, tapfer zur Sache zu stehen und namentlich für die
Verbreitung des "Volksstaat" zu sorgen, der jetzt 5500 Abonnenten hatte.
An demselben Tage veröffentlichten wir eine zweite Erklärung im
"Volksstaat" "Zu unserer Verurteilung", in der es hieß:

"Der Wahrspruch der Herren Geschworenen ist _nicht wahr_. Was wir
gewollt und getan, haben wir ohne Hehl bekannt; ein hochverräterisches
Unternehmen im Sinne des Strafgesetzbuchs haben wir _nicht
vorbereitet_. Wenn wir schuldig sind, ist jede Partei schuldig, die
nicht gerade am Ruder ist. Indem man uns verurteilt, ächtet man die
freie Meinungsäußerung.

Durch Ihren Wahrspruch, meine Herren Geschworenen, haben Sie im Namen
der besitzenden Klasse die Gewalttat von Lötzen sanktioniert und der
Reaktion einen Freibrief in blanco ausgestellt. Uns persönlich ist das
Resultat gleichgültig. Dieser Prozeß hat so unendlich viel für die
Verbreitung unserer Prinzipien gewirkt, daß wir gern die paar Jahre
Gefängnis hinnehmen, die--falls Rechtskraft eintritt--über uns
verhängt werden können. _Die Sozialdemokratie steht über dem Bereich
eines Schwurgerichtes_. Unsere Partei wird leben, wachsen und siegen.
Wohl aber haben Sie, meine Herren Geschworenen, durch Ihr Verdikt das
Todesurteil gefällt über das Institut der heutigen Schwurgerichte,
die, ausschließlich aus der besitzenden Klasse gebildet, nichts sind
als Mittel der Klassenherrschaft und Klassenunterdrückung."

Die ganze demokratische und linksliberale Presse, die damals noch
Bedeutung hatte, stand auf unserer Seite, mit Ausnahme der "Berliner
Volkszeitung". Diese folgerte: Das Schwurgericht ist Volkesstimme,
Volkesstimme ist Gottesstimme, ergo, ... Auch der frühere
Appellationsgerichtspräsident Temme, einer der aufrechtesten Männer, die
der preußische Richterstand je gehabt hat, der aber der Reaktion im
Anfang der fünfziger Jahre zum Opfer gefallen war, veröffentlichte in
einem Wiener Blatte einen scharfen Artikel wegen unserer Verurteilung.
Ich hatte das Glück, Temme noch kurz vor seinem Ableben 1882 in Zürich
kennen zu lernen, wohin er sich zurückgezogen hatte; er war eine äußerst
sympathische Persönlichkeit.

Herr v. Mücke und der Staatsanwalt Hoffmann wurden für
ihre staatsretterische Tätigkeit durch Orden belohnt.
Der Generalstaatsanwalt v. Schwarze, der bei der Anklage
Geburtshelferdienste geleistet hatte, war schon zuvor belohnt worden.
Als Antwort auf das Urteil erklärte Johann Jacoby am 2. April seinen
Beitritt zur Sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Dem Vorgehen desselben
schloß sich der Berliner Demokratische Verein--nicht zu verwechseln mit
dem Demokratischen Arbeiterverein--insofern an, als er mit großer
Mehrheit dem Eisenacher Programm zustimmte.

Unsere Parteigenossen legten in der Parteipresse und in zahlreichen
Volksversammlungen schärfsten Protest gegen das Urteil ein, was freilich
zur Folge hatte, daß eine ganze Anzahl derselben gerichtlich verurteilt
    
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